Informationen

Unser Kindergarten besteht aus 2 Gruppen, zu je 22 Kindern.
Öffnungszeiten: 7:00 bis 13 Uhr
Ohne Sommerkindergarten - Betrieb sind die Ferienzeiten mit dem Schulbetrieb gleich gestellt (ausgenommen sind die Herbstferien; 2 Schließtage im Jahr Erhalter abhängig).
An Fenstertagen ist der Kindergarten geöffnet.
Ferienregelung:
Die Bedarfserhebung für den Sommerkindergarten findet nach den Weihnachtsferien statt.
Kindergarten - Kosten - Elternbeiträge:
Der Monatsbeitrag für unter 5-jährige ist landesweit gleich und wird an das familiäre Einkommen angepasst.
Die Berechnung erfolgt im Kindergartenreferat der Diözese Graz-Seckau.
Das letzte Kindergartenjahr ist verpflichtend und gratis.
Aufnahme in den Pfarrkindergarten: Zwischen Jänner und Februar können sie ihr Kind im Kinderportal des Landes Steiermark vormerken. Im Anschluss erhalten sie einen Anmeldelink und in Folge dessen den Betreuungsvertrag. Bringen sie diesen bitte unterschrieben zum Erstgespräch (Termin nach telefonischer Vereinbarung) mit.
Unterjährige Vormerkungen bitte nach telefonischer Rücksprache nach freien Plätzen tätigen - diese werden unabhängig von den Aufnahmekriterien der Reihe nach bearbeitet.
Kinder im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schulpflichtalter können aufgenommen werden.
Aufnahmevoraussetzungen:
1. Die Kinder werden nach ihrem Geburtsdatum gereiht.
2. Vorrecht haben Kinder aus der Gemeinde Lobmingtal und den Pfarren Groß- und Kleinlobming (fixer Hauptwohnsitz mit Kindergartenbeginn), bzw. Kinder deren Geschwister schon in der Einrichtung sind oder sich im letzten verpflichteten Kindergartenjahr befinden.
3. Auf Kinder berufstätiger Eltern, sowie Kinder besonderer familiärer oder sozialer Verhältnisse, wird, soweit wie möglich, Rücksicht genommen.
4. In besonderen Situationen kann die Aufnahme von einer ärztlichen Bescheinigung abhängig gemacht werden, ob dem Kind, der Besuch des Kindergartens zumutbar ist.
5. Auf eine ausgewogene Gruppenzusammensetzung wird geachtet.
6. Die Aufnahmekriterien richten sich nach den gesetzlichen Grundlagen des Kinderbetreuungsgesetzes.